ZentralschweizLuzernFall Malters: Polizeiführung freigesprochen

Fall Malters: Polizeiführung freigesprochen

Gemäss psychologischem Gutachten war das Opfer urteilsfähig
Publiziert am Mo 1. Juli 2019 16:44 Uhr

Das Luzerner Kantonsgericht hat am Montag, 01. Juli, den Kommandanten der Luzerner Polizei und den damaligen Kripo-Chef nach dem tödlich ausgegangenen Polizeieinsatz in Malters 2016 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In den Verhandlungen lag ein neues Gutachten zur Urteilsfähigkeit der verstorbenen Frau vor. Darauf gestützt sind die Richter zum Entschluss gekommen, dass die Frau urteilsfähig gewesen war. Mit dem Freispruch bestätigte das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil.

Der Gerichtsvorsitzende eröffnete am späten Montagnachmittag das Urteil mündlich. Wie schon die Vorinstanz treffend ausgeführt habe, habe die Frau den Entscheid zum Suizid selber getroffen, sagte er. Sie sei urteilsfähig gewesen. Die angewandte Intervention sei verhältnismässig und rechtens gewesen.

Nach der ersten Berufungsverhandlung sahen sich die Richter jedoch nicht im Stande, ein Urteil zu fällen. Es liess in einem Gutachten abklären, ob das Opfer zum Zeitpunkt des Suizides urteilsfähig war oder nicht. Dieses liegt nun vor und geht mit grosser Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Frau an einer paranoiden Schizophrenie litt.

An der zweiten Berufungsverhandlung vom Montag konnten die Parteien zum Gutachten Stellung nehmen.

Der Fall Malters

Im März 2016 ist die Luzerner Polizei in ein Haus in Malters eingedrungen. Es gab einen Verdacht auf eine illegale Hanfanlage. Im Haus war die psychisch kranke Mutter des mutmasslichen Hanfanbauers. Sie war bewaffnet und wehrte sich gegen den Polizeieinsatz. Als die Polizei das Haus stürmte, erschoss sich die Frau.

Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich deswegen seit August 2018 in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht Luzern wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In erster Instanz waren sie ebenfalls freigesprochen worden.

Gegen den erstinstanzlichen Freispruch der beiden Polizeikader hatte der Sohn der Frau Berufung eingelegt. Der Hanfanbauer war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er wirft der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und damit den Suizid der Mutter provoziert zu haben.

Quelle: sda

5. März 2020 - 10:07

Fall Malters: Das Luzerner Kantonsgericht hat die Polizeiführung freigesprochen

Yanik Probst, Radio Pilatus AG