ZentralschweizLuzernIn die Sommerferien verreisen mit dem Auto

In die Sommerferien verreisen mit dem Auto

Tipps vom TCS: Darauf muss man sich achten
Publiziert am Do 4. Juli 2019 05:05 Uhr
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- Stau (Symbolbild)

Die Kids können es kaum mehr erwarten, die Eltern sind in den letzten Vorbereitungen - am Freitag beginnen an vielen Orten in der Zentralschweiz die langen Sommerferien. Wer mit Kind und Kegel im Auto länger unterwegs sein will, sollte seine Reise vorgängig aber gut planen. Wir haben einige Tipps vom TCS für euch zusammengefasst.

Welche Route wähle ich? Brauche ich für das entsprechende Land eine zusätzliche Vignette? Welche Verkehrsregeln gelten? Das sind Fragen, die man sich vor der Reise stellen sollte. Wichtig ist es auch, dass für die Fahrt ausreichend Zeit eingeplant wird und auch Zwischenstopps eingeplant werden. Auch sollte im Vorfeld klar sein, dass das Auto in einem Top Zustand ist.

Öl- und Kühlwasser-Niveau vor der Fahrt kontrollieren
Der TCS empfiehlt deshalb sein Auto vor den Ferien durch einen Profi prüfen zu lassen. Wer das Fahrzeug selber überprüfen will, sollte mindestens Öl- und das Kühlwasser-Niveau vor der Fahrt kontrollieren. Wichtig ist, dass die Kühlwasserschläuche und der Keilriemen nicht zu alt und spröde sind. Auch der Reifendruck und die Profiltiefe sollten geprüft werden; insbesondere auch beim Reserverad. Wichtig ist eine funktionierende Beleuchtung.

Beladen des Fahrzeuges
Was nicht gebraucht wird, gehört in den Kofferraum. Schwere Sachen gehören nach «unten», so dicht wie möglich hinter die Rückenlehne. Leichtes Gepäck legt man über das schwere, jedoch nicht höher als die Oberkante der Rückenlehne. Dazu sollten keine Gegenstände lose herumliegen. Schon alleine eine 1.5 Literflasche wird bei einem Frontal-Crash mit ca. 50 km/h zu einem Geschoss von 20 kg. Es empfiehlt sich deshalb die Installation eines Trennnetzes zwischen dem Gepäck- und dem Fahrgastraum.

5. März 2020 - 14:35

Verkehrsregeln im Ausland

Carla Keller

Ladung wirkt sich auf den Bremsweg aus
Wichtig zu wissen ist, dass sich das Fahrverhalten eines beladenen Fahrzeuges von dem eines unbeladenen stark unterscheidet, deshalb ist bei hoher Zuladung Vorsicht geboten. Durch die erhöhte Zuladung hat das Fahrzeug einen längeren Bremsweg. Für den Transport von Velos und Ski sollten spezielle Träger verwendet werden.

Maximale Dachlast nicht überschreiten

Beim Beladen muss sowohl das Gesamtgewicht wie auch die maximale Dachlast eingehalten werden. Die Dachlast wird im Fahrzeugausweis angegeben und errechnet sich aus dem Gesamtgewicht von Dachträger, Dachbox sowie Inhalt der Box.

Im Auto mit Tieren

Der TCS empfiehlt Haustiere entweder auf dem Rücksitz mit entsprechenden Gurten und Geschirr zu sichern oder im Kofferraum in einer verankerten Hunde- oder Katzenbox mitzuführen. Dies obwohl es in der Schweiz kein entsprechendes Gesetz gibt. Denn Tiere sind nie ganz berechenbar und können plötzlich zu einem Störfaktor werden, was im schlimmsten Fall einen Unfall nach sich zieht. Auf längeren Strecken brauchen Hunde und Katzen regelmässig Pausen, in denen sie fressen, trinken, ihr Geschäft erledigen und sich bewegen können. Verlässt man das Auto sollten Katzen und Hunde an der Leine mitgeführt werden. Und es sollte selbstverständlich sein, sie nie für längere Zeit allein im Auto zu lassen. Bei hohen Aussentemperaturen droht rasch der Tod.

Was gehört mit auf die Reise
Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land. Grundsätzlich muss am Fahrzeug zwingend der CH-Kleber – der Grosse, nicht der Kleine – angebracht sein. In den meisten europäischen Ländern ist auch das Mitführen eines Pannendreiecks und einer Leuchtweste obligatorisch. Zwar nicht überall vorgeschrieben ist eine Reise-Apotheke, das Mitführen macht aber durchaus Sinn.

Ausweise und Medikamenten-Attest nicht vergessen

Neben Kreditkarte und Bargeld, sollte man natürlich auch alle erforderlichen Ausweise und Dokumente mitnehmen. Auch dringend benötigte Medikamente sollte man mitnehmen. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten sollte unbedingt ein ärztliches Attest mitgeführt werde, weil solche Medikamente in gewissen Ländern allenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und nicht zugelassen sind, was zu grossen Schwierigkeiten führen kann.

6. März 2020 - 17:35

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Selina Linder