ZentralschweizLuzernGesetz gegen Extremismus auch in Luzern?

Gesetz gegen Extremismus auch in Luzern?

Der Kanton St. Gallen führt als erster Kanton neues Gesetz ein
Publiziert am Mi 19. Feb. 2020 19:14 Uhr

Als erster Kanton der Schweiz hat der Kanton St. Gallen zusätzlich zum Bundesgesetz, ein Gesetz gegen extremistische Veranstaltungen erlassen. Damit reagiert der Kanton vor allem auf ein Neonazi-Konzert in Unterwasser vor drei Jahren. Auch in Luzern hat es bereits ähnliche Veranstaltungen gegeben. Daher stellt sich die Frage, braucht es auch in Luzern ein neues Gesetz?

Im vergangenen Jahr ist es in Wolhusen im Gebiet Steinhuserberg zu einem Konzert einer rechtsextremistischen deutschen Band gekommen. Solche Veranstaltungen sollen in Zukunft verhindert werden können, fordert SP-Kantonsparlamentarierin Sara Muff. Sie hat daher eine Anfrage bei der Luzerner Regierung eingereicht. Die Kantonsregierung sieht bisher jedoch keinen Handlungsbedarf. Auf Bundesebene existiere bereits ein Gesetz, welches das Verfahren bei solchen Vorkommnissen ausreichend regeln würde.

Andere Politiker stehen Gesetz kritisch gegenüber

Das St. Galler Gesetz erlaubt es der Polizei, Vorkommnisse individuell zu beurteilen und wo nötig auch einzugreifen. Allerdings jedoch nur, wenn die extremistische Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet. Hinter verschlossenen Türen, an privaten Anlässen kann die Polizei trotz Gesetz nicht eingreifen. Dies ist ein Grund, weshalb der grüne Kantonsparlamentarier und Rechtsextremismusexperte Hans Stutz und SVP-Kantonsparlamentarier Pirmin Müller dem Gesetz kritisch gegenüber stehen. Laut Müller sei das Gesetz reine Symbolpolitik, da kritische Veranstaltungen auf öffentlichem Grund durch das Bundesgesetz bereits verboten werden können. Bei privaten Anlässen, wie z. Bsp. beim Konzert in Wolhusen, gibt es auch mit einem Gesetz auf kantonaler Ebene keine Möglichkeiten.