ZentralschweizLuzernTodesfahrer von Ibach soll 9 Jahre ins Gefängnis

Todesfahrer von Ibach soll 9 Jahre ins Gefängnis

Dies zeigt das unbegründete Urteil des Luzerner Kriminalgerichts
Publiziert am Fr 28. Feb. 2020 03:53 Uhr
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- Todesfahrer von Ibach soll 9 Jahre ins Gefängnis

Der Mann, welcher vor zweieinhalb Jahren beim Strassenstrich in Ibach bei Luzern in eine Männergruppe gefahren war und einen Polen damit tödlich verletzte, soll neun Jahre ins Gefängnis. Dies zeigt das unbegründete Urteil des Luzerne Kriminalgerichts. Die Verteidigung hat bereits Berufung angemeldet.

In der Nacht auf den 6. August 2017 war der Beschuldigte aus dem Kanton Luzern mit seinem Cousin im Auto im Gebiet Ibach beim Strassenstrich unterwegs. Nachdem er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen hat, habe der heute 26-Jährige e zusammen mit seinem Cousin noch eine Zigarette geraucht. Dabei seien sie plötzlich von einer Gruppe Polen beschimpft und angegriffen worden. Kurze Zeit später folgte die verheerende Autofahrt, bei welcher der Verurteilte in die drei Polen fuhr. Ein Mann starb, ein zweiter wurde schwer verletzt.

Verteidigung hat bereits Berufung angemeldet

Zwei Wochen nach dem Prozess hat das Luzerner Kriminalgericht nun das Urteil veröffentlicht, wenn auch noch unbegründet. Dementsprechend soll der Mann neun Jahre ins Gefängnis. Dies wegen eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte noch acht Jahre gefordert. Gemäss dem Gericht ist klar, dass der Mann willentlich und wissentlich in die Gruppe fuhr und damit einen Menschen töten wollte. Die Verteidigung hat bereits Berufung angemeldet. Sie hatte am Prozess eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an das Kantonsgericht weitergezogen werden.