ZentralschweizLuzernStadt Luzern will Baumschutz verstärken

Stadt Luzern will Baumschutz verstärken

Die Grünen fordern, dass die Stadtregierung Bäume besser schützt
Publiziert am Di 3. März 2020 18:17 Uhr

Das Fällen grösserer Bäume soll in der Stadt Luzern künftig weniger oft erlaubt werden. Verstärkt werden soll der Baumschutz etwa in Fällen, in denen ein Baum die ordentliche Grundstücknutzung beeinträchtigt oder ein Quartier prägt.

Die Stadtregierung nimmt den Vorstoss «Bäume in der Stadt besser schützen» von Mirjam Landwehr (Grüne) und Luzia Vetterli (SP) teilweise entgegen, wie er am Dienstag mitteilte. Die beiden Stadtparlamentarierinnen fordern, dass Bäume, die in einer Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter haben, nur in absoluten Ausnahmesituationen zur Fällung freigegeben werden. Die Grundregel beim Baumschutz müsse «Baum vor Bau» lauten.

Diese Maxime erachtet die Stadtregierung aber als unverhältnismässig. Sie würde eine Abwägung der Interessen des Baumschutzes und des Grundeigentümers verunmöglichen. Zudem müssten auch andere öffentliche Interessen - Stadtentwicklung, Verdichtung, gemeinnütziger Wohnungsbau oder Schulhausbau - berücksichtigt werden können.

Die Stadtregierung ist aber dennoch der Ansicht, dass der Baumschutz griffiger zu formulieren sei. Der Baumbestand in der Stadt gerate trotz des bestehenden Schutzes unter Druck. Bäume seien aber für das Stadtklima und die Lebensqualität wichtig.

Die Revision des Baumschutzes will die Stadtregierung im Rahmen der Zusammenlegung des Bau- und Zonenreglements von Luzern und Littau vornehmen. Möglichkeiten, den Baumschutz zu verstärken, sieht er in zwei Situationen: Wenn ein Grundeigentümer geltend macht, dass ein Baum die Nutzung seines Grundstücks übermässig erschwert oder wenn ein Baum quartierprägend ist.

Strenger formuliert werden soll auch die Regelung zu Ersatzpflanzungen. Die Stadtregierung regt eine neue Ersatzabgabe an, die den Verzicht auf eine Ersatzpflanzung vor Ort oder in der Nähe unattraktiv machen solle.

Das Stadtparlament wird am 12. März über den rotgrünen Vorstoss befinden.

(Quelle: sda)