ZentralschweizLuzernGefängnis für ehemaligen Dienststellenleiter des Kantons

Gefängnis für ehemaligen Dienststellenleiter des Kantons

Luzern
Ein Ex-Dienststellenleiter hat sich der Bestechung schuldig gemacht, weil er heimlich 200'000 Franken Provisionen eingesteckt hatte. Das Kantonsgericht hat den Schuldspruch des Kriminalgerichts bestätigt, die Strafe aber etwas reduziert.
Publiziert am Mo 16. März 2020 11:30 Uhr
© Archivbild Kantonsgericht
- Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt das Urteil des Kriminalgerichts gegen einen ehemaligen Leiter der Dienststelle Informatik.

Der frühere Leiter einer Dienststelle des Kantons Luzern machte sich des Sich-bestechen-Lassens schuldig, wie das Kantonsgericht am Montag mitteilte. Es sprach den Beschuldigten, wie schon das Kriminalgericht, vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung frei.

Die Berufungsinstanz reduzierte die bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf ein Jahr und acht Monate. Sie begründete dies damit, dass der ehemalige Kadermann in seinem angestammten Berufsfeld keine Anstellung mehr finden konnte, was auch auf die Vorverurteilung in den Medien zurückzuführen sei. Weiter wirkte sich auf die Strafreduktion die lange Verfahrensdauer aus.

Beschuldigter hatte Freispruch verlangt

Das Kantonsgericht bestätigte ferner die vom Kriminalgericht verhängte Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Es kürzte aber den einkommensabhängigen Tagessatz von 120 auf 90 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von fast 38'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte einen Freispruch verlangt.

Der 52-Jährige war in verschiedenen Funktionen für den Kanton Luzern tätig. Ab September 2008 war er externer Gesamtprojektleiter. Von Oktober 2009 bis März 2010 leitete er eine Dienststelle ad interim, ab April 2010 war er ordentlicher Leiter.

Provisionen ab 2020

Gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte vom Kriminal- und Kantonsgericht nur für sein Tun als ordentlicher Leiter der Dienststelle verurteilt. Zuvor hatte er keine Finanzkompetenzen. Ein Delikt habe ihm für diese Zeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, schreibt das Kantonsgericht.

Anders sieht es aus für die Zeit ab April 2010. Hier sei es erstellt, dass der Beschuldigte den Bestellprozess und die Auftragsvergabe zugunsten eines Anbieter beeinflusst habe, heisst es in dem Urteil. Mit diesem sei er verbunden gewesen respektive habe er von diesem Provisionen erhalten.

Insgesamt 200'000 Franken

Auch habe er gewusst, dass ein externer Projektleiter Aufträge an Firmen vergeben habe, an welcher dieser selbst beteiligt war. Auch hier seien Provisionen geflossen. Insgesamt habe er in eineinhalb Jahren pflichtwidrige Provisionen von 200'000 Franken erhalten.

Ferner konnte nach den Ausführungen des Kantonsgerichts dem Beschuldigten die Rückdatierung von Verträgen nachgewiesen werden. Ob er daraus einen Vorteil erlangt hat, war für dieses aber nicht ersichtlich, weshalb es den Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung bestätigte.

Quelle: sda

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