ZentralschweizLuzernDas sind die Massnahmen des Kantons Luzern

Das sind die Massnahmen des Kantons Luzern

Coronavirus
Der Bundesrat hat gestern die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Das, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudemmen. Wie Luzern mit diesen einschneidenden Massnahmen umgeht und wie die Lage im Kanton aussieht, erklärte die Regierung an der Medienkonferenz.
Publiziert am Mi 18. März 2020 11:01 Uhr
© Keystone sda
- Coronavirus: Das sind die Massnahmen des Kantons Luzern.

Der Kanton Luzern setzt die Bundesmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung konsequent um. Wir müssten gemeinsam zu einer «solidarischen Verzichtsgesellschaft» werden. Die Rettung von Menschenleben hat aktuell Vorrang vor gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig befasst sich der Regierungsrat mit verschiedenen Möglichkeiten, die mittel- und langfristigen Kollateralschäden der Coronakrise im Kanton Luzern zu begrenzen.

Der Bundesrat hat gestern angesichts der Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen.

«Heb Sorg zo de Grosseltere»
Der Luzerner Regierungsrat hat ergänzend die folgende Verschärfung beschlossen: Es ist ab sofort verboten, Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und in sozialen Einrichtungen zu besuchen. Ganz nach dem geäusserten Motto: «Heb Sorg zo de Grosseltere.» Die Leitung der Einrichtung kann in sachlich begründeten Fällen generell oder im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen (z. B. Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden, palliativen Patientinnen und Patienten). Dabei dürfen höchstens zwei Besucherinnen oder Besucher gleichzeitig jemanden besuchen.

Luzerner Kantonalbank stellt 50 Millionen Franken bereit
Im Sinne einer unbürokratischen Soforthilfe stellt die Luzerner Kantonalbank in Absprache mit dem Regierungsrat 50 Millionen Franken bereit, die für kurzfristige Kredite zugunsten von Kleinunternehmen zur Verfügung stehen sollen. Der Regierungsrat ist im Gespräch mit weiteren Banken, um das Kreditvolumen auszuweiten.

Stellungnahmen des Regierungsrates
Der Luzerner Regierungsrat hat am Dienstagnachmittag die aktuelle Lage und die Massnahmen im Kanton Luzern an einer Medienkonferenz dargelegt. Er dankte ausdrücklich den zahlreichen Kräften der Zivilgesellschaft, die teils seit Wochen Aussergewöhnliches leisten, um die Lage zu bewältigen. Die Luzerner Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, das Funktionieren vitaler öffentlicher Leistungen sicherzustellen, wirtschaftliche Folgeschäden einzudämmen, das Bildungswesen auf die neue Lage einzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, um die weiter steigende Zahl von Infizierten angemessen behandeln zu können.

Die ausführlichen Stellungnahmen des Regierungsrates finden Sie hier.
Neu: zentrale Hotline im Kanton Luzern
Zur Klärung von Fragen zu den geltenden Massnahmen wird neu eine zentrale kantonale Telefon-Hotline betrieben. Bitte beachten Sie: Es werden keinerlei medizinische Fragestellungen via Hotline beantwortet. Telefon 041 939 20 70 (Betriebszeiten: täglich 8-12 Uhr und 13.30-17 Uhr). Die Nummer ist ab 17. März 2020 um 15 Uhr aktiv.

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