SchweizWas passiert bei einer Ausgangssperre?

Was passiert bei einer Ausgangssperre?

Coronavirus
Seit Dienstag, 17. März, gilt in der ganzen Schweiz der Notstand, welcher der Bundesrat verhängt hat. Doch viele Bürger nehmen diese Warnung nicht ernst. Was würde bei einer Ausgangssperre passieren?
Publiziert am Do 19. März 2020 15:47 Uhr
- Die Ausgangssperre kann möglicherweise auch die Schweiz treffen.

Was ist das aktuelle Szenario?
Seit dem vergangenen Dienstag gilt der Notstand, welcher der Bundesrat ausgesprochen hat. Das heisst, dass alle ermahnt werden, möglichst zu Hause zu bleiben und nur in Notfällen nach draussen zu gehen und mindestens ein bis zwei Meter Abstand zu anderen Personen zu halten. Ausserdem den Kontakt zu älteren Menschen vermeiden.

Kann es zu einer Ausgangssperre kommen?
Noch immer sind viele Menschen in Gruppen draussen das Wetter am geniessen - trotz Notstand. Viele nehmen die Warnung vom Bundesrat zu wenig ernst. Dabei will man gerade mit dieser Massnahme verhindern, dass sich noch mehr Menschen mit dem Coronavirus anstecken. Wenn also jetzt das «Social Distancing» nicht funktioniert, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Ausgangssperre verhängt. In den Nachbarländern Italien, Frankreich und Österreich ist dies schon passiert. Die Kantone Waadt und Genf haben beim Bundesrat bereits nach einer möglichen Ausgangssperre gefragt. Eine Antwort gab es bis jetzt noch keine vom Bundesrat.

Was bedeutet die Ausgangssperre?
Klar definiert ist die Ausgangssperre (noch) nicht, da sie in den Nachbarländern verschieden geregelt ist. Grundsätzlich gilt: Niemand darf sein Zuhause verlassen ausser wenn man zur Arbeit oder jemandem helfen muss, zum Arzt oder einkaufen geht. Wenn man trotzdem nach draussen geht, kann man von der Polizei angezeigt werden.

In Italien darf man nur noch nach draussen, um mit dem Hund Gassi zu gehen. In Frankreich beispielsweise darf man trotz Ausgangssperre noch alleine joggen gehen. Ausserdem benötigt man ein Formular, welches bestätigt, dass man sich draussen aufhalten darf, beispielsweise eine Arbeitgeberbestätigung. In Österreich darf man nur noch den Freund oder die Freundin besuchen. Auch ein gemeinsamer Spaziergang ist möglich, jedoch nur noch mit den Menschen, welche im gemeinsamen Haushalt leben.

    #Ausgangssperre#Schweiz#Coronavirus
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