Kritik an Kontrollen in Bundesasylzentren
Asylsuchende werden in den Zentren des Bundes grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform untergebracht. Zu diesem Schluss kommt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter. Mängel sieht sie aber bei der Durchsuchung der Bewohner. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter besuchte zwischen Juli 2017 und Juli 2018 elf Zentren des Bundes, um die Einhaltung menschen-
und grundrechtlicher Standards zu überprüfen.
Die Kommission zur Verhütung von Folter empfiehlt Änderungen bei Durchsuchungen. In den meisten Zentren würden die Asylsuchenden bei jeder Rückkehr in die Unterkunft durchsucht, in einem Zentrum auch die Kinder, schreibt die Kommission. Sie empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration SEM, körperliche Durchsuchungen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts vorzunehmen und auf das Durchsuchen von Kindern zu verzichten. Das SEM will an der bestehenden Praxis festhalten. Das Einführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Rauschmitteln und Lebensmitteln in die Bundesasylzentren sei verboten, schreibt es. Deshalb dürfe das Sicherheitspersonal die Asylsuchenden durchsuchen. Die Erfahrung zeige, dass Kinder und Kinderwagen immer wieder für die Einführung verbotener Gegenstände missbraucht würden.
Handys nicht mehr verboten
Positiv wertet die Kommission, dass die Asylsuchenden seit Frühling 2017 tagsüber ein Handy benutzen dürfen. Zuvor war die Nutzung von Mobiltelefonen in Bundeszentren verboten gewesen. Inzwischen verfügen die meisten Zentren auch über einen drahtlosen Internetzugang. Beides erleichtere den asylsuchenden Personen den Kontakt insbesondere zu Familienmitgliedern sowie den Zugang zu Informationen, heisst es im Bericht. Die geregelte Handy- und Internetnutzung wirke sich gemäss den Verantwortlichen auch positiv auf die Sicherheit und das Zusammenleben in den Zentren aus.
Psychiatrische Grundversorgung
Ein weiteres Thema ist der Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung. Dieser gestalte sich häufig als schwierig, schreibt die Kommission. In der Regel beschränke sie sich auf Notfälle. Aus Sicht der Kommission sollte bereits beim Eintritt ein Screening vorgenommen werden. Psychisch auffällige und traumatisierte Personen sollten wenn möglich bereits während dem Aufenthalt im Bundeszentrum an die geeigneten Stellen überwiesen werden, heisst es im Bericht. Das SEM hält fest, der Fragebogen für Asylsuchende enthalte auch Fragen in Bezug auf psychiatrische Probleme. Eine allfällige Ergänzung werde derzeit diskutiert.
(Quelle: sda)