LU: Sexgewerbe nicht zufrieden mit neuer Bewilligungspflicht
Im Kanton Luzern sollen Sexbetriebe mit mehr als einer Person künftig nur noch mit Bewilligung betrieben werden dürfen. Die Luzerner Regierung hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht. Mit der Bewilligung soll die Polizei die Etablissements jederzeit kontrollieren können. Der Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden sieht die Privatsphäre der Sexarbeitenden gefährdet.
Sexbetriebe mit mehr als einer Person im Kanton Luzern sollen nur noch mit Bewilligung betrieben werden dürfen. Das Gewerbepolizeigesetz wird so angepasst, dass die Polizei die Sexbetriebe jederzeit betreten und kontrollieren kann. So steht es im Gesetzesentwurf, den die Luzerner Regierung am Dienstag, 14. Januar, veröffentlichte. Damit können die Behörden sicherstellen, ob die neue Bewilligungspflicht auch eingehalten wird. Die Bewilligungen werden für fünf Jahre ausgestellt.
Bewilligung ab zwei Personen
Als Resultat der Vernehmlassung verzichtet die Regierung auf die Bewilligungspflicht für Ein-Personen-Betriebe. Einerseits sei dort die Gefahr der Ausbeutung geringer, anderseits könnten diese durch den bürokratischen Aufwand in die Illegalität gedrängt werden.
Mindeststandards und Gebühren
Für die Bewilligung eines Sexgewerbes müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein und eine Gebühr abgegeben werden. Die Mindeststandards enthalten etwa Rückzugsmöglichkeiten für Sexarbeitende oder Notrufknöpfe in den Zimmern gegen gewalttätige Kunden. Die Gebühr muss den Bewilligungsaufwand decken und beträgt je nach Betriebsgrösse zwischen 200 und 4000 Franken. Bei Verstoss gegen die Bewilligungspflicht droht eine Busse von bis zu 20'000 Franken.
1/3 der Sexarbeitenden illegal in der Schweiz
Hintergrund der strengeren Kontrollen ist, dass laut Schätzung der Polizei im Kanton Luzern rund ein Drittel der 600 Sexarbeitenden illegal im Land sind oder arbeiten. 80 Prozent der Sexbetriebe könnten nicht kontrolliert werden, zumal sie nicht gastgewerblich bewilligungspflichtig sind und kein ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung bestehe.
Verein LISA besorgt um die Privatsphäre der Sexarbeitenden
Brigitte Snefstrup, die Geschäftsleiterin des Luzerner Vereins für die Interessen der Sexarbeitenden (LISA), würde es aber besser finden, wenn die Sexbetriebe erst ab drei oder mehr Personen eine Bewilligung bräuchten. «Mit der Bewilligungspflicht werden sie mit administrativen Hürden und den Mehrkosten konfrontiert. Und sie werden auch Mühe haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen», so Snefstrup. Ob es mit der neuen Regelung für die Sexarbeitenden mehr Sicherheit gibt, werde sich zeigen. Mit den Kontrollen sieht Snefstrup jedoch auch die Privatsphäre der Sexarbeitenden gefährdet. Die Kontrollen könnten rund um die Uhr und nicht nur in den Räumen, in denen gearbeitet wird, sondern auch in den Wohnräumen gemacht werden.
Politischer Prozess
Das Geschäft geht jetzt an den Kantonsrat. Im Vernehmlassungsverfahren begrüssten sämtliche Teilnehmer mit Ausnahme der Grünen eine Bewilligungspflicht. Die Partei erachtet diese als kontraproduktiv.
Quelle: sda
Luzerner Regierung fordert strengere Regeln für Sexbetriebe
Fabian KreienbühlDie Reaktion des Luzerner Vereins für die Interessen der Sexarbeitenden auf den Gesetzesentwurf der Luzerner Regierung.
Tise Oetterli, Radio Pilatus AGDas Sexgewerbe soll strengeren Kontrollen unterliegen. In seiner Botschaft an den #KantonsratLU schlägt der Regierungsrat eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe ab einer Grösse von zwei Personen vor. https://t.co/j80YSEK5NM pic.twitter.com/YaA4CxCtco
— Kanton Luzern (@KantonLuzern) 15. Januar 2019