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Zentralschweizer Kantone verkürzen Dauer der Quarantäne

7 statt 10 Tage
Wer mit einer positiv auf Corona getesteten Person engen Kontakt hatte, muss nicht mehr zehn Tage in Quarantäne. Die Zentralschweizer Kantone reduzieren die Quarantänedauer auf sieben Tage. Damit folgen sie den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit.
Publiziert am Mo 3. Jan. 2022 08:12 Uhr
© KEYSTONE/Michael Buholzer
- Die Komponenten eines Abbott Covid-19 Antigen-Selbsttests aus einer Apotheke, aufgenommen am Donnerstag, 16. Dezember 2021 in Zuerich. Vielerorts sind Covid-19 Antigen-Selbsttests wegen hoher Nachfrage ausverkauft und nicht lieferbar.

Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (ZGDK) haben sich am Montag über die Empfehlungen des BAG ausgetauscht und gemeinsam beschlossen, die Quarantänedauer zu verkürzen, heisst es in einer Mitteilung. Mit dieser Änderung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft abgemildert werden.

Zug als Vorreiter

Der Kanton Zug hat die verkürzte Quarantäne bereits am Wochenende angekündigt, am frühen Montagmorgen ist der Kanton Nidwalden nachgezogen, danach folgten die weiteren Zentralschweizer Kantone.

In Nidwalden und Schwyz beschränkt sich die Quarantäne neu nur noch auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Wer nach sieben Tage keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne zudem ohne Coronatest verlassen.

Negativer Test nicht mehr notwendig, aber empfohlen

Obwohl für die Aufhebung der Quarantäne nach sieben Tagen kein negativer Test mehr notwendig ist, rät die Nidwaldner Kantonsregierung dazu, sich testen zu lassen. Sobald Symptome auftreten, sollte ebenfalls umgehend getestet werden. Das gleiche Vorgehen empfiehlt der Kanton Schwyz. Der Kanton Nidwalden macht sich zudem für eine «nationale Lösung» stark.

An Isolation von zehn Tagen ändert sich nichts

Die neuen Anordnung gilt ausschliesslich für die Quarantäne, nicht für die Isolation. Wer positiv auf Corona getestet wird, muss sich weiterhin zehn Tage zu Hause isolieren, halten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektoren fest. Von der Quarantäne weiterhin befreit sind unter anderem geimpfte Personen, sofern deren vollständige Impfung oder der Booster vor weniger als vier Monaten erfolgt ist. Aber auch genesene Personen, deren Erkrankung nicht länger als vier Monate her ist, müssen nicht in Quarantäne.

Neben den Zentralschweizer Kantonen beschlossen verschiedene andere Kantone auch die Verkürzung der Quarantänefrist gemäss den BAG-Empfehlungen.

(red.)

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