Verschärftes Hooligan-Konkordat kommt vor Bundesgericht
Das verschärfte Hooligan-Konkordat wird ein Fall für das Bundesgericht. Laut einer Mitteilung haben Fussball-Fans aus verschiedenen Kantonen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich konkret gegen den Beitritt des Kantons Luzern. Das verschärfte Hooligan-Konkordat sieht beispielsweise verschärfte Eintritts-Kontrollen vor oder, dass Fans gezwungen werden können, die Fan-Züge zu nutzen.
Beschwerdeführer Tobit Schäfer sagt, die Grundrechte der Fans seien stark beeinträchtigt. Er habe zwar Verständnis dafür, dass die Kantone härter gegen Hooligans vorgehen möchten, aber die Eingriffe seien unverhältnismässig.
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sieht der Beschwerde gelassen entgegen. Dass das Hooligan-Konkordat den Grundrechten entspricht, habe man bereits zuvor geprüft.