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Bundesrat verbietet spontane Menschenansammlungen ab 15 Personen

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Bundesrat verbietet spontane Menschenansammlungen ab 15 Personen

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Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen hat der Bundesrat neue Massnahmen im Kampf gegen das Virus beschlossen.
Publiziert am So 18. Okt. 2020 14:11 Uhr

Dies sind die wichtigsten Regeln. Sie gelten ab Montag, 19. Oktober:

  • Spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum, also auf Spazierwegen und in Parkanlagen verboten.
  • Organisierte Veranstaltungen wie Kundgebungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt.
  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Läden, Kinos, Restaurants, Bars und Kirchen muss eine Maske getragen werden. Dasselbe gilt für Bahnhöfe, Flughäfen und Bus- und Tramhaltestellen.
  • Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.
  • Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten.
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