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Erweiterung des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes

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Erweiterung des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes

Wer öffentlich zu Hass oder Diskriminierung aufruft, macht sich strafbar. Ein entsprechender Artikel im Strafgesetzbuch schützt Personen vor Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung. Jetzt soll der Artikel mit einem weiteren Merkmal ergänzt werden: dem Geschlecht. Nächste Woche behandelt nach dem Nationalrat auch der Ständerat die Initiative.
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