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Gastrobetriebe können Härtefallgelder nicht zurückzahlen

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Gastrobetriebe können Härtefallgelder nicht zurückzahlen

Die Luzerner Regierung muss im Knatsch um die Härtefallgelder noch einmal über die Bücher. Das entschied das Parlament heute. In der Coronakris unterstützten die Kantone gewisse Unternehmen finanziell. Als einziger Kanton fordert Luzern diese Gelder jetzt von diesen Unternehmen zurück, die dank dieser Unterstützung Gewinn machten. Über 700 Betroffene, vor allem Gastrobetriebe, können dieses Geld aber nicht zurück zahlen. Sie stehen vor grossen Entscheidungen.
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