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Mittwoch, 25. März 2026
Neue Schiffsmeldeverordnung wegen Quaggamuschel
Im Kanton Luzern gibt es ab dem 1. April ein neues Gesetz wegen der Quaggamuschel. Seit Ende 2024 dürfen in Gewässer, in denen noch keine Quaggamuschel nachgewiesen wurde, keine fremden Boote mehr hineingelassen werden. Jetzt gibt es eine neue Verordnung: Schiffe und Boote müssen nun von einem zertifizierten Betrieb gereinigt werden, bevor sie in das Gewässer gelassen werden. Anschliessend muss das Boot auf einer digitalen Plattform gemeldet werden. Seit 2014 gibt es in Schweizer Gewässern die Quaggamuschel, die die einheimische Natur bedroht. Kürzlich wurden auch im Rotsee Spuren gefunden. Mit der neuen Verordnung will man verhindern, dass sich die Muschel weiter ausbreitet.