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Referendum gegen Ausnahmen im Luzerner Ladenschlussgesetz ist zu Stande gekommen

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Referendum gegen Ausnahmen im Luzerner Ladenschlussgesetz ist zu Stande gekommen

Das teilrevidierte Ladenschlussgesetz wollte unter anderem, dass alle Selbstbedienungsläden bis 30 Quadratmeter Fläche täglich von morgens um 5 Uhr bis abends um 10 Uhr offen haben dürfen und eben nicht nur Hofläden. Ein weitere Knackpunkt, der die bürgerlichen und die Bauernlobby spaltete.
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