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Mittwoch, 1. April 2026
Referendum gegen Ausnahmen im Luzerner Ladenschlussgesetz ist zu Stande gekommen
Das teilrevidierte Ladenschlussgesetz wollte unter anderem, dass alle Selbstbedienungsläden bis 30 Quadratmeter Fläche täglich von morgens um 5 Uhr bis abends um 10 Uhr offen haben dürfen und eben nicht nur Hofläden. Ein weitere Knackpunkt, der die bürgerlichen und die Bauernlobby spaltete.