ZentralschweizLuzernEx-Liebespaar vor Gericht: «Ich wäre am liebsten gestorben»

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Ex-Liebespaar vor Gericht: «Ich wäre am liebsten gestorben»

Partner angezündet
Weil er seinen Partner mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, musste sich ein 50-jähriger Spanier am Montag erneut vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten. Ausgesagt hat auch das mutmassliche Opfer. Die Verhandlung zeigt: Vor dem verhängnisvollen Abend brodelte es zwischen dem damaligen Liebespaar.
Publiziert am Mo 21. Dez. 2020 18:48 Uhr

In der Nachbarschaft waren der 70-jährige Schweizer und der 50-jährige Spanier, der auch die kubanische Staatsbürgerschaft besitzt, als liebevolles Paar bekannt. Doch hinter verschlossenen Türen der gemeinsamen Stadtwohnung schien es weniger harmonisch zuzugehen, als die Nachbarn vermuteten.

Weil die Familie wollte, dass sein Partner immer wieder Geld nach Kuba sendet, sei es zwischen den beiden immer wieder zum Streit gekommen, so das 70-jährige mutmassliche Opfer vor dem Kantonsgericht. Um mit der Familie in Übersee endlich reinen Tisch zu machen, sei das Paar im Herbst 2015 nach Kuba geflogen. Sein 20 Jahre jüngerer Partner, mit dem er seit 2011 in eingetragener Partnerschaft lebte, habe es jedoch immer wieder verpasst, das Gespräch zu suchen, sagte das Opfer vor Gericht. Also habe er die Sache in die Hand genommen und seiner Schwiegermutter erklärt, dass aus der Schweiz kein «Dinero» mehr kommen werde. Als ihr Sohn frühmorgens aus dem Ausgang kommt, eskaliert die Situation. Fäuste fliegen zwischen Mutter und Sohn. Er und sein Partner reisen früher zurück, so der Mann vor Gericht.

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- Das Luzerner Kantonsgericht gibt der öffentlichen Gesundheit gegenüber der Wirtschaftsfreiheit den Vorrang und stützt die vorübergehende Schliessung von Erotik- und Sexbetrieben. (Archivaufnahme)

Ein Brandfleck wird zur «Zündschnur»

Rund zwei Monate später, in der Nacht auf den 19. Dezember 2015, war das Thema noch lange nicht gegessen. Das Paar empfängt zu Hause drei Gäste von nebenan. Es wird gegessen, gelacht und geraucht. Der Wein fliesst. Die beiden Männer küssen sich im Verlaufe des Abends mehrmals innig, wie die Gäste bei der anschliessenden Polizeibefragung noch aussagen werden. Als sich die Nachbarn verabschieden, steht der 50-Jährige auf der Terrasse und telefoniert nach Kuba. Anschliessend kommt es zum grossen Streit. Gemäss Polizeibefragung und Gerichtsverhandlung geht es um Geld, Familie, sexuelle Praktiken und einen Brandfleck auf dem Tisch.

«Aqui tienes!»

Um ebendiesen Brandfleck zu entfernen holt der Angeklagte Brennsprit und Benzin anstatt Putzmittel. Ein Versehen, sagt der Beschuldigte, tödliche Absicht, die Anklage. Anschliessend wird der 70-jährige Kläger mit Benzin angespritzt. Auch hier: Ein Versehen, sagt der Kubaner, tödliche Absicht, meint die Staatsanwaltschaft. Die Glasflasche sei auf den Boden gefallen und die hochentzündliche Flüssigkeit habe das Opfer getroffenen, so die Erklärung der Verteidigung. Dem widerspricht der pensionierte Hochschuldozent vor dem Kantonsgericht. «Aqui tienes!» habe sein damaliger Partner auf spanisch gerufen, «hier bitteschön!». «Nass wie ein Pudel» soll er dadurch gewesen sein. Sekunden später brennt der Mann im eigenen Wohnzimmer lichterloh.

Versuchte Tötung, spontaner Selbstmord oder dummer Unfall

Vor Gericht beschreibt das mutmassliche Opfer den Moment, bevor die Flammen lodern. Erst als er die Schachtel Streichhölzer auf dem Tisch bemerkte, habe er realisiert, dass er nicht mit Wasser nassgespritzt wurde. «Als ich in seine Augen schaute, starrte ich in zwei schwarze Löcher», so der Rentner. Sein ehemaliger Lebensgefährte sei schneller an der Schachtel gewesen und habe ihn mit einem Streichholz angezündet. Vergeblich versuchte der Mann, sein brennendes Hemd auszuziehen.

Der 70-jährige Schweizer wirkt vor Gericht ruhig und gefasst. Er fasst die Ereignisse zusammen, als würde er aus dem Nähkästchen plaudern und fängt immer wieder an zu lachen. Irgendwann hätten die Schmerzen nachgelassen und er habe nicht mehr versucht, sich zu wehren. Ein «wunderschönes Gefühl» der Gelassenheit habe ihn überkommen. «Ich wäre am liebsten gestorben», sagt der Geschädigte und lacht. Schliesslich gelingt es dem mutmasslichen Täter, seinen Ex-Partner mit einem Teppich zu löschen. Dabei zieht sich der Spanier ebenfalls Verbrennungen an den Händen zu. Ein Umstand, den ihm das Luzerner Kriminalgericht in der ersten Instanz zu Gute hielt.

«Kubanische Untertreibungen»

Die Theorie der Verteidigung, das Benzin habe sich aus Versehen auf den Kleidern des Opfers verteilt, nennt der Rentner «typisch kubanische Untertreibungen». «Wenn er etwas kaufen wollte, das 299 Franken kostet, dann hat er von circa 200 Franken gesprochen», erklärt der Mann. Auch die Version eines spontanen Selbstmordversuchs, welche die Verteidigung in den Raum gestellt hat, wies der Mann zurück. «Ich habe eine Pistole zu Hause. Wenn ich mich umbringen wollte, wäre das die bessere Variante».

Zukunftspläne? Fehlanzeige

Der Staatsanwalt befragt den Kubaner vor Gericht nach seinen Zukunftsplänen. Er wolle das Geschehene erst verarbeiten, gibt dieser knapp zu verstehen. Der Staatsanwalt hakt noch mal nach, was den seine konkreten Pläne seien. Der Beschuldigte sieht nicht ein, weshalb er diese offenlegen soll und verzichtet.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten beantragt beim Gericht, die Glaubwürdigkeit des Opfers mit einem Gutachten zu prüfen. Als Grund gibt der Verteidiger die vielen Erinnerungslücken sowie zurückgezogene und revidierte Aussagen des Geschädigten im Laufe des Verfahrens an.

Die Staatsanwaltschaft nannte dies «ein neues Häschen aus dem Zylinder». Die Verteidigung wolle mit einem teuren und aufwändigen Gutachten das Verfahren in die Länge ziehen. Die Aussagen des Opfers seien in den wichtigsten Punkten stimmig und decken sich mit den Spuren am Tatort. Das Opfer habe sich zudem sehr kooperativ gezeigt und beispielsweise den gemeinsamen Kokainkonsum sowie den Streit um unterschiedliche sexuelle Vorlieben offengelegt.

Der Kubaner sei als homosexueller HIV-positiver, der weder die Landessprache beherrsche noch einer geregelten Arbeit nachgehe, hierzulande dermassen isoliert, dass er vollkommen abhängig von seinem 20 Jahre älteren Partner war. Eine Ausgangslage, die eher für einen Tötungsversuch als für einen Unfall spricht, so der Staatsanwalt abschliessend.

Letzte Worte werfen Fragen auf

Der Angeklagte hatte am Ende der Verhandlung nochmals die Gelegenheit, sich zu äussern. Im Schlusswort warf er die Frage in den Raum, wie es sein könne, dass sein Ex-Partner, nachdem er in Flammen aufging, in Panik geraten sein, aber in der Vergangenheit in Ruhe seine Pistole auf sich selbst richten konnte. Das Schlusswort rief im Gerichtssaal fragende Gesichter unter den Schutzmasken der Anwesenden hervor. Der Gerichtspräsident fragte nach, ob das sein letztes Wort war. Es war sein letztes Wort.

Auf Anfrage von PilatusToday erklärt Staatsanwalt Georges Frey, dass ein allfälliges Urteil in diesem Berufungsprozess nicht vor Januar zu erwarten sei. Der Angeklagte wurde 2019 vom Kriminalgericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von Genugtuungen und Verfahrenskosten von rund 65'000 Franken verurteilt. Die Verteidigung zog das Verfahren weiter. Ob das Kantonsgericht dem erstinstanzlichen Urteil folgt, zeigt sich im neuen Jahr.

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