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«Nein»: Nicht mehr Recht für Menschen mit Beistandschaft in Schwyz

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«Nein»: Nicht mehr Recht für Menschen mit Beistandschaft in Schwyz

Grundsätzlich ist in der Schweiz klar: Wer 18 Jahre oder älter ist und einen Schweizer Pass besitzt, darf abstimmen und wählen. Dieser Grundsatz aus der Bundesverfassung gilt aber doch nicht ganz für alle. Zum Beispiel für Menschen mit psychischer oder geistiger Beeinträchtigung, die einen umfassenden Beistand haben. Heute hat das Schwyzer Kantonsparlament darüber diskutiert, ob sich dies ändern soll. Ganz nach dem Pionierkanton Genf, der Betroffenen dieses Recht vor drei Jahren als erster Kanton überhaupt erteilt hatte.
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