Nachrichten

Neues Waldgesetz sorgt im Kanton Zug bei Bikern für Unstimmigkeiten

© Tele1

Neues Waldgesetz sorgt im Kanton Zug bei Bikern für Unstimmigkeiten

Bikerinnen und Biker sind verwirrt. In Zug dürfen sie laut dem neuen Waldgesetz nur noch Strecken fahren, die im Richtplan als Bikestrecke eingezeichnet sind. Nur, ein genauer Routenplan dieser Bikestrecken gibt es noch gar nicht. Es braucht Klärungsbedarf, so die IG Mountainbike Zug. Sie sammelt deshalb Unterschriften für ein Referendum.
Erstausstrahlung:
© Tele1