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Spiess-Hegglin zum Urteil gegen Ringier: «Bin froh, dass ich den Atem hatte»
Das Kantonsgericht Zug hat einen Entscheid zur Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier gefällt. Das Medienhaus soll der ehemaligen Zuger Kantonsrätin demnach 309'531 Franken plus fünf Prozent Zinsen zahlen. Hinzu kommen 112’495 Franken als Entschädigung. «Ich bin froh, dass ich den Atem hatte», sagt Spiess-Hegglin zum Urteil.