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Im Kanton Zug können alle Menschen mit Beeinträchtigung neu abstimmen und wählen

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Im Kanton Zug können alle Menschen mit Beeinträchtigung neu abstimmen und wählen

Bisher waren sie ausgeschlossen – jetzt dürfen im Kanton Zug auch Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung an der Urne mitentscheiden. Das Resultat fiel jedoch knapp aus: Die Zuger Stimmbevölkerung sagt mit rund 51 Prozent Ja zur Änderung der Kantonsverfassung. Mit diesem Entscheid können Menschen, die nicht urteilsfähig sind und deshalb einen Beistand haben, im Kanton Zug künftig wählen und abstimmen.
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